Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024

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Erhöhung auf 500 Euro pro Haushalt 

Vom neuen „Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024“, der ab 16. Oktober ausbezahlt wird, profitieren noch mehr Menschen. Bis 16. Februar 2024 kann der Zuschuss bezogen werden, es können einmalig bis zu 500 Euro pro Haushalt zur Auszahlung gelangen. 

Haushalte, die den Heizkostenzuschuss PLUS bereits im Frühjahr 2023 bezogen haben, bekommen den Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 in Höhe von 500 Euro von Amts wegen über das Gemeindeamt ausbezahlt. 

Menschen, die im Bezug einer Sozialhilfeleistung sind, erhalten den Zuschuss über die Bezirkshauptmannschaft, Abteilung Soziales, ausgezahlt. 

Vom Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 profitieren 40.000 Haushalte 

Personen, die den Heizkostenzuschuss PLUS im Frühjahr nicht bezogen haben, können auf den Gemeindeämtern einen Antrag stellen. 

Es gelten folgende Einkommensgrenzen: 

1 Personen HH Euro 1.900 

2 Personen HH Euro 2.800 

3 Personen HH Euro 3.250 

4 Personen HH Euro 3.650 

5 Personen HH Euro 4.100 

6 Personen HH Euro 4.500 

7 Personen HH Euro 4.950 

Die Antragstellung kann auch digital erfolgen.  

Antrag auf Gewährung Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 

16.10.2023