Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs-, Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält.
Sie kann nur der betreffenden Person oder einer bevollmächtigten Person auf Antrag hin ausgestellt werden.
Mitzubringende Dokumente:
amtlicher Lichtbildausweis
bei Antragstellung oder Abholung durch eine dritte Person: schriftliche Vollmacht
Bundesverwaltungsgebühren ab 01.01.2026:
Die Gebühren sind sofort in bar oder mittels Bankomat zu entrichten
Die Beantragung der Ausstellung einer "Strafregisterbescheinigung" und/oder "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" kann in der Gemeinde durchgeführt werden.
Informationen auf help.gv.at