Der Sozialsprengel Vorderwald kümmert sich um die Bedürfnisse von alternden Menschen, pflegenden Angehörigen und Familien mit Kindern. Er unterstützt mit seinen ambulanten Diensten betreuungsbedürftige Menschen bei der Bewältigung des Alltags in ihrem gewohnten Lebensumfeld und pflegende Angehörige bei deren Betreuung und Pflege zu Hause. Familien mit Kindern bietet er Unterstützung in Ausnahmesituationen.
Kontakt:
Geschäftsführung und Care Management
Bach 203
6941 Langenegg
Tel. +43 664 88 26 52 80
Verwaltung/Buchhaltung
Tel. +43 664 88 26 52 81
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
E-Mail: geschaeftsfuehrung@sozialsprengel-vorderwald.at
www.sozialsprengel-vorderwald.at/sozialsprengel-vorderwald.html
Wer sichert meine Rechte, wenn ich es selbst nicht mehr kann?
Vorsorgevollmacht, Angehörigenvertretung, Sachwalterschaft
Wenn ich als erwachsener Mensch durch Krankheit oder geistige Behinderung (z.B. Demenz) nicht mehr in der Lage bin, bestimmte Angelegenheiten selbst zu erledigen, ohne dabei Gefahr zu laufen, benachteiligt zu werden, dann brauche ich eine gesetzliche Vertretung. Diese kann verschiedene Formen haben:
1. Vorsorgevollmacht: damit kann ich vorsorglich festlegen, welche Person(en) meines Vertrauens welche Angelegenheiten auf welche Weise für mich erledigen soll(en), falls ich dazu einmal nicht mehr in der Lage sein sollte. Die Vollmacht kann selbst verfasst werden oder von einem Notar erstellt werden und jederzeit widerrufen werden. Sinnvoll ist die Registrierung im Österreichischen Zentralen Vertretungsregister (ÖZVV)
2. Angehörigenvertretung: Eltern, Kinder, Enkelkinder, Ehepartner oder Lebensgefährten erhalten von einem Notar eine Vertretungsbefugnis, nachdem ein ärztliches Zeugnis über meine fehlende Geschäftsfähigkeit vorgelegt wurde. Die Vertretung kommt nur zustande, wenn ich selbst damit einverstanden bin.
3. Sachwalterschaft: wenn ich meine wirtschaftlichen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann und wenn keine der vorher beschriebenen Vertretungen vorliegen, dann kann eine Sachwalterschaft angeregt werden. Dies geschieht meist durch Angehörige oder soziale Dienste. SachwalterInnen werden vom Gericht überprüft und müssen ihre Tätigkeiten dokumentieren.
Über die Unterscheidung der gesetzlichen Vertretungen, die genaue Vorgangsweise und die Kosten informiert die Broschüre „in sachen mensch“ vom ifs – Institut für Sozialdienste oder die Case-Managerin des Sozialsprengels Vorderwald, Silvia Hartmann.
Personen, die Angehörigenvertretungen und Sachwalterschaften übernehmen wollen, gibt es 2 x jährlich Einschulungen vom IFS.
ifs Sachwalterschaft
Standort Feldkirch, Johannitergasse 6, 6800 Feldkirch
Tel. +43 515 55 91
Fax: +43 517 55 95 91
E-Mail: sachwalterschaft@ifs.at
Case-Management Vorderwald: +43 664 88 62 26 70
www.ifs.at/downloads-sachwalterschaft.html