Fassadenaktion Bregenzerwald

Ziele und Träger

Ziel der „Fassadenaktion Bregenzerwald“ ist es, das authentische Erscheinungsbild von traditionellen Häusern im Bregenzerwald zu erhalten oder wiederherzustellen.

Die Fassadenaktion Bregenzerwald ergänzt die bestehenden Förderungen der öffentlichen Hand für Althaussanierungen und widmet sich den kulturell besonders wertvollen Fassaden. Die Fassadenaktion Bregenzerwald wird zu 2/3 Drittel getragen vom Land Vorarlberg Abteilung Kultur und zu 1/3 Drittel von der Bregenzerwälder Standortgemeinde. Die Beschlussfassung über die Teilnahme an der Fassadenaktion Bregenzerwald erfolgt in jeder Gemeinde einzeln. Der finanzielle Zuschuss der beiden Kooperationspartner kann in allen 24 Gemeinden des Regio Bregenzerwald in Anspruch genommen werden.


Förderwerber

Die Förderaktion richtet sich an die Eigentümer oder Mieter alter Bregenzerwälder Häuser in den teilnehmenden Standortgemeinden im Bregenzerwald. Das Haus muss vor 1945 errichtet oder in einem Ensembleverband mit ähnlichen Häusern stehen und ganzjährig als Hauptwohnsitz bewohnt sein. Förderungswerber sind die Eigentümer des Gebäudes. Die Förderrichtlinie findet auch auf  nicht denkmalgeschützte Objekte Anwendung.

Das Haus bzw. die Gesamtanlage passt sich in das Orts- und Landschaftsbild ein und entspricht den örtlichen Vorstellungen einer wertvollen Architektur.

Die Beurteilung erfolgt in Abstimmung mit der Gemeinde und dem Land Vorarlberg, Abteilung Kultur und Raumplanung sowie dem Bundesdenkmalamt nach regional einheitlichen Maßstäben.


Ausmaß der Förderung

a) Grundsätzlich werden nur Maßnahmen gefördert, die das authentische Erscheinungsbild des Objektes erhalten oder wiederherstellen. Die Einzelmaßnahmen müssen gegenseitig abgestimmt sein.

b) Für die Rekonstruktion der ursprünglichen Fenstertypologie oder einer zum Objekt passenden Fensterkonstruktion erhält der Förderwerber je Fenster € 138,94. Innen liegende Ziersprossen aus Holz, Aluminium oder Messing werden nicht gefördert.

c) Die Anbringung von Holzläden wird mit € 6,95 je Stück, das heißt ein Doppelflügelfenster mit € 13,90 gefördert.

d) Die Restaurierung von Haustüren wird mit € 694,70 gefördert.

e) Die Anbringung eines neuen Schindelanschlages mit Rundschindeln auf mindestens 50% der Fassadenfläche, abzüglich der Fenster- und Hinterhausflächen, je betreffende Ansicht wird mit einem Betrag von € 6,95 je m² Eindeckung gefördert. Eckige Schindeln werden nicht gefördert.

f) Die Anbringung von durchgehenden Hohlkehlen wird mit € 2,78 je Laufmeter gefördert.

g) Die Anbringung von besonderen Dachpfettenvorköpfen wird mit € 83,36 pro Dachpfettenvorkopf gefördert. Bei den Dachpfettenvorköpfen müssen die Schweifungen und Verzierungen genau  nach dem Muster des alten Dachstuhles oder in einer ähnlichen künstlerischen Qualität angefertigt werden. Dem Antrag ist eine Skizze beizulegen.

h) Die Anbringung einer Dacheindeckung mit Biberschwanzziegel (nur für den Vorderen Bregenzerwald) oder mit Holzschindeln wird mit € 6,95 je m² gefördert.

i) Die Errichtung von historischen Zäunen wird mit € 2,78 je Laufmeter gefördert.

j) Die Instandsetzung von historischen Verputzen und Wandmalereien wird in Absprache mit den Projektpartnern gefördert.

Die Förderung der angeführten Sanierungsarbeiten erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses. Die Gesamtförderung je Objekt beträgt maximal € 6.947,03. Alle Beträge sind Bruttobeträge. Die Förderbeiträge werden jährlich auf Grundlage des BKI Gesamtbaukostenindex Gesamt 2010 oder des an seine Stelle tretenden Index wertgesichert. Ausgangsbasis ist der für den Monat Jänner 2011 zur Verlautbarung kommende Index. Die erste Indexanpassung wurde mit Jänner 2013 wirksam. Die Förderung kann nur bei Vorlage von Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer gewährt werden.


Ansuchen

Das Förderungsansuchen ist vor Inangriffnahme der zu fördernden Investitionen bei der Gemeinde mittels schriftlichen Antrags unter nachvollziehbarer Darstellung der Maßnahmen (Plan, Skizze, Foto über Urzustand) einzureichen.

Nach Durchführung der Maßnahmen sind der Standortgemeinde alle bezugnehmenden Originalrechnungen und Zahlungsbelege sowie Fotos zum Vergleich des Urzustandes sowie der Situation nach Durchführung der Fassadensanierung vorzulegen. Dies hat bis zum 31. Mai bzw. 30. November jeden Jahres zu erfolgen.

Die Überprüfung der sanierten Fassade erfolgt durch die Standortgemeinde und allenfalls durch die Partner Land Vorarlberg und Bundesdenkmalamt. Die Projektpartner beraten in weiterer Folge über die Gewährung der Förderung für die durchgeführten Maßnahmen.

Die Anweisung der Fördermittel erfolgt gesammelt durch die REGIO Bregenzerwald innert zwei Monaten

nach positiver Entscheidung über die Gewährung der Förderung.


Sonstiges

Ein Rechtsanspruch für diese Förderungen besteht nicht. Die Wirkung dieser Richtlinien beginnt und endet mit der Durchführung der Sanierungsaktion. Die Förderung wird ab 1.1.2011 vorbehaltlich der verfügbaren Mittel des Bundes und des Landes auf vorläufig 5 Jahre gewährt. Diese Frist wurde derzeit bis zum 31.12.2025 verlängert. Die erhaltenen Förderungsbeträge sind durch den Förderungswerber zurückzuerstatten, wenn die Förderung aufgrund wesentlich unrichtiger oder unvollständiger Angaben erlangt wurde.


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