Winterdienst & Haftung
Zäune & Einfriedungen im Räumbereich
Um eine schnelle und sichere Schneeräumung zu ermöglichen, sind Mauerränder, Steinvorsprünge und andere Räumhindernisse deutlich mit Schneestangen zu markieren. Zäune, Pfosten sowie Metall-/Eisen-/Aluminiumkonstruktionen unmittelbar an der Straßenkante gelten als Räumhindernis und sind – sofern nötig – zu entfernen, abzulegen oder hinter den Räumbereich zu versetzen. Neu errichtete Zäune sind nicht im Räumbereich zu platzieren.